INFORMATIONEN
Neu: sämtliche Info`s über die Berufsprüfung sind unter sobfa.ch erhältlich.
Zur Prüfung wird zugelassen, wer
- volljährig und urteilsfähig ist
- über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis oder einen gleichwertigen Ausweis verfügt
- zur Zeit der Prüfung mindestens 2 Jahre als Cabin Crew Member tätig ist
- bei der Prüfungsanmeldung über eine gültige Qualifikation in „Notverfahren und Notausrüstung“ verfügt, wie sie das Bundesamt für Zivilluftfahrt oder andere, ausländische Aufsichtsbehörden, vorschreiben
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